Momentan liegt sie auf Eis – die 2011 erfolglos in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundetages eingebrachte Forderung einer Grundgesetzänderung zum „Schutz der deutschen Sprache“. Zwar wurde dann 2018 die von der AfD eingebrachte Grundgesetzänderung von allen anderen Parteien abgelehnt. Aber das Thema schwelt weiter: Sprache ist – keine Frage – Gegenstand eines Kulturkampfes. Daher ist es nur eine Frage der Zeit, bis Forderungen nach einem Schutz der deutschen Sprache wieder aufflammen werden. Warum auch nicht? Was spricht eigentlich dagegen, mit einer solchen Herausforderung offensiv umzugehen?
Ansatzpunkt wären zunächst zwei Fragen: Mit Blick auf Bedenken und mögliche Ängste – warum reicht der schon bestehende Grundgesetz-Artikel Nummer 3 nicht aus: „Niemand darf wegen […] seiner Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden“? Und: Wenn schon eine Verfassungsänderung – etwa mit Blick auf eine Gesellschaft mit hoher Migration, sprechenden Maschinen und einer sich ausbreitenden Kinderarmut: Was spräche gegen eine verfassungsrechtlich verankerte Aufgabe des Bundes und der Länder, allen eine uneingeschränkte Teilhabe und einen Zugang zur Gemeinschaft durch Förderung ihrer Sprachbeherrschung zu ermöglichen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-775X.2023.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-775X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-10 |
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