Sprache ist ein ungeheuer wichtiger Aspekt der Persönlichkeit von Menschen. Sprache ist auch ein ganz wichtiger Aspekt der Identität und Einheit des Volkes als Souverän und Subjekt der Verfassungsgebung. Deshalb ist Sprache keineswegs nur ein Aspekt der Formulierung des Verfassungstextes, sondern darüber hinaus sind sprachliche Zusammenhänge unweigerlich auch in diverse Regelungsgegenstände der Verfassung involviert. Es mag so sein, dass diese Zusammenhänge noch intensivere Aufmerksamkeit verdienen würden, als sie bisher erfahren haben. Eine andere Frage ist, ob und inwieweit die Sprache bzw. sprachbezogene Regelungsgegenstände im Text der Verfassung explizit behandelt werden sollten. Dazu hat Gerd Antos in dieser Zeitschrift (Heft 1/2023, S. 101–104) differenziert und in wesentlichen Punkten überzeugend Stellung bezogen. Die folgenden Bemerkungen sollen einige rechtliche bzw. rechtsbezogene Erwägungen hinzufügen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-775X.2023.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-775X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
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